Solequell Bad Salzelmen bereitet Wiedereröffnung vor

13. Landesverordnung gestattet Betrieb von Heilbädern
Die aktuelle Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt erlaubt die Öffnung von Heilbädern unter Auflagen. Im SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen nahm man diese Nachricht mit großer Freude und Erleichterung zur Kenntnis. Bis die Türen zum Baden in warmer Natursole wieder öffnen, dauert es allerdings noch ein wenig. Die Gründe dafür sind vielfältig. So müssen nach sieben Monaten außer Betrieb alle Anlagen überprüft und wieder hochgefahren werden, die Becken werden wieder gefüllt und alles muss gereinigt werden. Auch müssen Faktoren wie ein Hygienekonzept sowie die Wasserqualität von Behörden geprüft und freigegeben werden. Nur so kann für alle Badegäste das gewohnte Badevergnügen unter den aktuellen Auflagen garantiert werden.
Da die 13. Landesverordnung nach wie vor kein Saunieren gestattet, wird es zunächst nur ein Teilangebot im Solequell geben. Dieses Verfahren ist einigen Gästen sicher aus dem vergangenen Jahr bereits bekannt.
Weiterhin wird der Besuch im Solequell – wie derzeit auch ein Besuch in der Gastronomie – an Bedingungen (gemäß 13. Landesverordnung § 1 Abs. 3 und 4) geknüpft sein. So müssen Gäste entweder ihre Genesung, ihre erfolgte Impfung oder einen negativen Schnelltest vorweisen. Es wird des Weiteren Einlassbeschränkungen hinsichtlich der Besucheranzahl geben müssen. Auch ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zum Eintritt in den Nassbereich weiter vorgeschrieben.
Während die ersten Schritte bereits eingeleitet werden, werden noch mindestens drei Wochen benötigt, bis das Gesundheits- und Erholungsbad Solequell seinen Tagesbetrieb wiederaufnehmen kann. Über Fortschritte in der Umsetzung der Wiedereröffnung informiert das Team des SOLEPARKs auf verschiedenen Kanälen, so etwa über Facebook und auf www.solepark.de.